§ 188 StGB Herabwürdigung religiöser Lehren

Man Denke nur daran dass jeder Mensch karikiert werden kann, aber das Karikieren eines Mesias bsw. strafbar sein kann. Eine Beschneidung der Meinungsfreiheit zu gunsten der Religionsgemeinschaften.

§ 188 StGB Herabwürdigung religiöser Lehren
Wer öffentlich eine Person oder eine Sache, die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft bildet, oder eine Glaubenslehre, einen gesetzlich zulässigen Brauch oder eine gesetzlich zulässige Einrichtung einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft unter Umständen herabwürdigt oder verspottet, unter denen sein Verhalten geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

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