Fragen & Antworten

Hier erhalten Sie Antworten zu oft gestellten Fragen. Sollte Ihre Frage nicht beantwortet sein, kontaktieren Sie uns bitte: info@kirchen-privilegien.at

F: Gibt es eine Möglichkeit zur Unterstützung dieses Volksbegehrens auch für sich im Ausland aufhaltende österreichische StaatsbürgerInnen?
A: AuslandsösterreicherInnen und nicht- österreichische EU-bürgerInnen sind zur Teilnahme an Volksbegehren nicht berechtigt. Sie können das Anliegen auf der Online-Petition oder auf facebook unterstützen.

F: Ich habe die Unterstützungserklärung unterschrieben, vertraue aber meiner streng katholischen Gemeinde nicht, dass sie das weiterleitet, wohin schicke ich die Unterstützungserklärung ?
A: an das Büro „Initiative gegen Kirchenprivilegien“, Halbgasse 7, 1070 Wien

F: Wenn ich die Unterstützungserklärung unterschrieben habe, muss ich dann beim eigentlichen Volksbegehren nochmals unterschreiben?
A: Nein, Unterschriften auf Unterstützungserklärungen für das Volksbegehren gelten als gültige Eintragungen.

F: Wo kann ich das Volksbegehren unterschreiben?
A:  In den Bundesländern: in Ihrem zuständigen Gemeindeamt bzw. Rathaus, bzw. Bürgerservicestelle. In Wien können Sie in jedem Magistratischen Bezirksamt unterschreiben. Das Magistratische Bezirksamt bestätigt Ihnen im Formular, dass Sie die Unterschrift geleistet haben. Sie können dieses Formular dannach entweder beim Bezirksamt zum Weiterschicken hinterlassen oder selbst per Post an uns senden: Inititative gegen Kirchenprivilegien, Halbgasse 7, 1070 Wien.
Begründung: es gibt nur eine Amtstelle (MA62) in Wien, die die Wählerevidenz führt und überprüfen kann, ob Sie auch wahlberechtigt sind.

F: Wieviele Unterstützungserklärungen sind notwendig?
A: Wenn die erforderliche Anzahl von 8.032 Unterstützungserklärungen bis 15.10.2011 erbracht wurde, müssen dannach binnen einer Frist von 8 Tagen (das ist die Eintragungswoche, die nach dem 15.10.2011 stattfindet) insgesamt  100.000 Unterschriften Wahlberechtigter vorgelegt werden. Wenn Sie bis 15. Oktober 2011 bereits eine gültige Unterstützungserklärung abgegeben haben, müssen Sie keine weitere Unterschrift mehr leisten.