Glossar

Ablasszahlungen:
Nach römisch-katholischer Auffassung werden durch einen Ablass die so genannten „zeitlichen Sündenstrafen“ ganz („vollkommener Ablass“) oder teilweise erlassen. Nicht zu verwechseln ist der Ablass der Sündenstrafen mit dem Nachlass der Sünden, also der Sündenvergebung selbst, die unter anderem im Bußsakrament empfangen werden kann. Die Vergebung einer Sünde beseitigt nach katholischer Lehre nämlich die daraus erwachsenen Sündenstrafen nicht. Kritisiert wird auch das der Ablasslehre innewohnende „Geschäftsdenken“ („Verrechnung“ von „guten Werken“ mit Sündenstrafen). Diese Kritik stellt oft insbesondere auf die Verhältnisse in der Vergangenheit ab (etwa zu Martin Luthers  Zeiten), als man Ablässe auch oder ausschließlich gegen eine als „Spende“ deklarierte „Bezahlung“ in Geld gewinnen konnte.

Konkordat: oder auch Staatskirchenvertrag, ist ein Vertrag zwischen einem Staat und einer Religionsgemeinschaft. Wenn es sich um eine nicht-christliche Religionsgemeinschaft handelt, wird mitunter auch (mehrdeutig) von einem Staatsvertrag  gesprochen. Nach strengem Sprachgebrauch schließt der Papst ein Konkordat nur mit einem katholischen Staatsoberhaupt, während die Verträge mit nicht-katholischen Regierungen Konventionen heißen.

Papst: das Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche

Kardinal: ist ein religiöser Titel, der vom Papst verliehen wird, und ihn zur Papstwahl berechtigt.

Bischof: hat die geistliche und administrative Leitung eines bestimmten Gebietes über.

Reparationszahlung: Bei der staatlichen Wiedergutmachung handelt es sich um Vergütungen, welche die Republik Österreich für das nach der Beschlagnahme in der NS-Zeit im Staatsbesitz verbliebene oder vom Staat bereits veräußerte ehemalige Kirchenvermögen an die katholische Kirche leistet. Sie betrugen z.B. allein für die Diözese Gurk im Jahr 2009 € 3.681.641,12!

Zölibat: ist das Versprechen, für das weitere Leben die Verpflichtung zur Ehelosigkeit zu übernehmen. Trotz Zölibatsverpflichtung gibt es römisch-katholische Priester, die Beziehungen eingehen und im Rahmen solcher Beziehungen auch Kinder zeugen.