Religionslehrer unterliegen NICHT der allgemeinen Schulaufsicht müssen aber von der Allgemeinheit bezahlt werden.

Keine Information über die Möglichkeit zur Abmeldung vom Religionsunterricht. zudem wurde die Frist dafür vor einigen Jahren gekürzt. Solange Dinge wie verpflichtender Religionsunterricht in die Bildungskosten eingerechnet werden braucht man keine Pisaverwunderung zeigen.

Außerdem werden durch den obligatorischen Religionsunterricht viele Schüler auch den Islam. Vorstellungen in einer normativen Altersphase ausgeliefert.

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