Kirchenglocken

es gehört wohl auch zu den Privilegien der Kath. Kirche, jeden Tag des Jahres um 6.00 morgens mit weit übert 100 lauten Glockenschlägen das ganze Dorf aufzuwecken (Bannberg, Gem. Assling, Osttirol). Ohne dass man eine rechtliche Handhabe hätte, hab ich mir sagen lassen. Sonst darf niemand ungestraft um diese Zeit so einen Krach machen – daran was zu ändern, wäre mein persönliches Anliegen. Ist das u.a. auch Thema des Volksbegehrens?

Alles Gute!

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