Gleichbehandlungs-Gesetz

Seit 1979 gibt es in Österreich das Gleichbehandlungs-Gesetz.
In diesem Gesetz steht, dass Frauen und Männer im Arbeitsleben gleich behandelt werden müssen.

Nun, wie kann es dann sein, dass die meisten Kirchen nur Männer als bezahlte Funktionäre bzw. Dienstnehmer einstellen? Meines Wissens betrifft das muslimische, katholische, budistische und jüdische Religionsgemeinschaften.

Skurillerweise dürfen zivile Dienstgeber bei der Einstellung Leute nicht nach ihrer Religion Diskriminieren (was ja auch soweit selbstverständlich ist), aber Religionsgemeinschaften dürfen Menschen auf Grund ihres Geschlechtes diskriminieren?

BMASK Arbeit Arbeitsrecht Gleichbehandlung [pdf]

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