Wenn einem Staatsbürger Geld als (rückzahlbare) (Landes-, Bundes-)Förderung für Renovierung/Sanierung geliehen wird, wird sofort eine Hypothek im Grundbuch eingetragen.
Interessant, besser gesagt unverständlich, wenn im Namen der Steuerzahlers die Mittel für die kirchlichen Denkmäler-Restaurierungen zur Verfügung gestellt werden, aber das Kirchenvermögen offensichtlich nicht zugunsten der Steuerzahler als Sicherung herangezogen wird!!!
Meine Frage: Gehört kirchliches Vermögen innerhalb Österreichs dem Vatikan???
Vielleicht bezahlt mir die Kirche anstehende Renovierungen – ohne Gegenleistung natürlich. Danke.