Vertragsbindung (Kirchenbeiträge)

Hallo!

Ich habe auf www.kirchenaustritt.at gelesen, dass wenn auch nur die Eltern jemanden (durch die Taufe) eingetragen haben, man für evtl. nicht erbrachte Kirchenbeiträge belangbar ist.

Ich bin zwar selbst nicht in jener Position, aber ich denke mir, dass eine solche „Vertragsbindung“ nicht mit rechten Dingen zugehen kann, zumindest ist mir kein vergleichbares Beispiel bekannt.

Die Eltern könnten ja, um beim von obiger Seite gewählten Beispiel des Fitnessstudios, ihre Kinder für ein sündhaft teures Fitnessstudio anmelden, bei dem der Nachwuchs später beitragspflichtig wird, ohne dass sie selbst nie einen Vertrag abgeschlossen haben.

Ich hoffe Sie verstehen mein Anliegen und können mir ggf. bestätigen ob es sich dabei wirklich um „unrecht“ handelt, oder ob ich in dieser Hinsicht einfach nur paranoid bin.

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