Text:GSVG § 4
http://www.jusline.at/4._Ausnahmen_von_der_Pflichtversicherung_GSVG.html
„Angehörige der Orden und Kongregationen der Katholischen Kirche sowie der Anstalten der Evangelischen Diakonie“ sind von der gewerblichen Sozialversicherungspflicht ausgenommen – vielleicht haben sie zwar Sonderregelungen, über die sie SV zahlen, aber jedenfalls werden sie extra behandelt und müssen vielleicht sogar gar keine? SV zahlen