… und dass Religion als Unterrichtsgegenstand in allen vorgedruckten Katalogen und Klassenbüchern an erster Stelle aller Unterrichtsfächer genannt wird.

… und dass in österr. Schulzeugnissen die Religionsnote (wie eine zweite Verhaltensnote) an erster Stelle aller Fachnoten geführt wird.

(Vom Unterricht abgemeldete Schüler unterscheiden sich von konfessionslosen durch Beibehaltung von Religion im Fachkanon mit der Bewertung „a“ (abgemeldet) als erste „Leistung“. )

Vielleicht kann auch dies mal in Frage gestellt werden….

Mit freundlichen Grüßen
G.S.

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