Aktuell

11. Oktober, 2011

Exekutionsordnung in der geltenden Fassung

§ 251. Weitere unpfändbare Sachen
(1) Unpfändbar sind weiters
1. Gegenstände, die zur Ausübung des Gottesdienstes einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft verwendet werden,
2. Kreuzpartikel und Reliquien mit Ausnahme ihrer Fassung. (2) Bei einer Exekution auf die Fassung von Kreuzpartikeln und Reliquien darf die Authentika nicht verletzt werden.

MITTELALTER?

Zivilprozessordnung gF:
§. 340. Vor seiner Beeidigung ist der Zeuge auch nach seiner Religion zu befragen.

§ 460. Besondere Bestimmungen für das Verfahren in Ehesachen
Im Protokoll sind auch die Geburtsdaten und die Religion der Parteien,… festzuhalten…

FRECHHEIT!!

B-VG:
Art 14 Abs 10
(10) In den Angelegenheiten … des Verhältnisses der Schule und Kirchen (Religionsgesellschaften) einschließlich des Religionsunterrichtes in der Schule,… können Bundesgesetze vom Nationalrat nur in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.

Blockade-Quorum damit sich NIE WAS ÄNDERT

StGG 1867:
Artikel 15. Jede gesetzlich anerkannte Kirche und Religionsgesellschaft hat das Recht …, ist aber, wie jede Gesellschaft, den allgemeinen Staatsgesetzen unterworfen.

Hierin wiederum könnte man einen Anfechtungsgrund der Steuerprivilegien erblicken, wg Verfassungswidrigkeit!? Hab mir das noch nicht genau angesehen, jetzt so spontan nach Privilegien rumgesucht!

ABGB – Obsorgerecht:
§ 154. (2) Vertretungshandlungen und Einwilligungen eines Elternteils, die … den Eintritt in eine Kirche oder Religionsgesellschaft und den Austritt aus einer solchen, die Übergabe in fremde Pflege… betreffen, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Zustimmung des anderen Elternteils.

Die Religion wird hier als gleich wichitg erachtet wie etwa „in fremde Pflege Geben“! Grotesk.

§ 1157. Fürsorgepflicht des Dienstgebers.
(2) Ist der Dienstnehmer in die Hausgemeinschaft des Dienstgebers aufgenommen, so hat dieser in Ansehung des Wohn- und Schlafraumes, der Verpflegung sowie der Arbeits- und Erholungszeit die mit Rücksicht auf Gesundheit, Sittlichkeit und Religion des Dienstnehmers erforderlichen Anordnungen zu treffen.

Zumutung

StGB:
§ 126. (1) Schwere Sachbeschädigung
1. an einer Sache, die dem Gottesdienst oder der Verehrung durch eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgesellschaft gewidmet ist…

Gräber, Denkmalgeschütztes, wissenschaftlich Wertvolles, dem Katastrophenschutz und der Landesverteidigung Dienendes rangiert ab 2. abwärts.

§ 128. Schwerer Diebstahl
2. in einem der Religionsübung dienenden Raum oder an einer Sache, die dem Gottesdienst oder der Verehrung durch eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgesellschaft gewidmet ist…

8. Oktober, 2011

ReligionslehrerInnen

Ich find es nicht gerechtfertigt, dass ReligionslehrerInnen (meist ohne Matura und mit sehr, sagen wir, verkürzter Ausbildung, „normalen“ PflichtschullehrerInnen in der Bezahlung gleichgestellt sind! Ich weiß allerdings nicht, ob das auch auf IslamlehrerInnen etc zutrifft, aber wahrscheinlich schon! Im Gegensatz ist das bei Diplomsportlehrern NICHT der Fall, dafür ist die Ausbildung um einiges aufwändiger und schwieriger

7. Oktober, 2011

Schikane Kirchenaustritt

Der Kirchenaustritt aus der evang.Kirche muß bei der BH(!) mit einer Kopie der Geburtsurkunde+Taufschein+ausgefüllten Formular erfolgen direkt an der BH.
Diese Form des Austritts ist eine Schikane.
Warum muß der österr.Steuerzahler dies finanzieren?
Warum kann der Austritt nicht direkt bei der Kirche mit einem simplen Fax erfolgen?

9. September, 2011

Vertragsbindung (Kirchenbeiträge)

Hallo!

Ich habe auf www.kirchenaustritt.at gelesen, dass wenn auch nur die Eltern jemanden (durch die Taufe) eingetragen haben, man für evtl. nicht erbrachte Kirchenbeiträge belangbar ist.

Ich bin zwar selbst nicht in jener Position, aber ich denke mir, dass eine solche „Vertragsbindung“ nicht mit rechten Dingen zugehen kann, zumindest ist mir kein vergleichbares Beispiel bekannt.

Die Eltern könnten ja, um beim von obiger Seite gewählten Beispiel des Fitnessstudios, ihre Kinder für ein sündhaft teures Fitnessstudio anmelden, bei dem der Nachwuchs später beitragspflichtig wird, ohne dass sie selbst nie einen Vertrag abgeschlossen haben.

Ich hoffe Sie verstehen mein Anliegen und können mir ggf. bestätigen ob es sich dabei wirklich um „unrecht“ handelt, oder ob ich in dieser Hinsicht einfach nur paranoid bin.

9. September, 2011

Befreiung KFZ-Zulassungsgebühren

Die Kirchenprivilegien gehen soweit, dass Autos die von Diözesen angemeldet werden, von der Anmeldegebühr BEFREIT sind, da dies eine Steuer ist!

Das ist doch eine ungeheure Sache und zeigt die Spitze eines Eisbergs!

Bin nun echt wütend!
Wie lange lassen wir uns und unseren Staat noch ausnehmen wie eine Weihnachtsgans.

25. August, 2011

Das ABC Forum

NEU und RESPEKTLOS! von Heli Deinboek
Die praktische Begriffs-Kompilation für EinsteigerInnen in die Anti-Privilegien-Kampagne. Satiriker nennen diese Kompilation auch das „Lexikon der Böhmisch-Diabolischen Kirche“.

Damit sich jede(r) nicht nur in der Sache, sondern auch bei den wiederholt vorkommenden relevanten Fachbegriffen bestens auskennt, bieten wir hier neben der göttlichen auch die ganz praktische Übersicht.

>> zum ABC-Forum

25. Juli, 2011

RE: Befreiung KFZ-Zulassungsgebühren

stephan, ich würde das schon als Privileg sehen – diese Leute haben die Möglichkeit, sich privat zu versichern (oder auch nicht), während zB EPU in die SVA gezwungen werden, egal wie viel sie verdienen oder nicht. Sie werden dadurch oft in ihrer Existenz bedroht. Natürlich bin ich auch der Meinung, dass eine verpflichtende Sozialversicherung trotzdem wünschenswert ist – dann sollte sie aber eben auch für alle verpflichtend sein.

Die aus staatlicher Sicht gewährte Wahlmöglichkeit, ob und welche Versicherung man will, ist hier ein Privileg.

25. Juli, 2011

Dr. der (christlichen) Theologie

Wieso kann man Dr. der (christlichen) Theologie sein und sich staatlich legitimiert „Dr.“ nennen, während man zB nicht Dr. einer esoterischen Strömung, der Numerologie, des Pastafarismus oder des Atheismus sein kann? Ich sehe da eine klare Bevorzugung bestimmter Religionen.

18. Juli, 2011

Religionslehrer unterliegen NICHT der allgemeinen Schulaufsicht müssen aber von der Allgemeinheit bezahlt werden.

Keine Information über die Möglichkeit zur Abmeldung vom Religionsunterricht. zudem wurde die Frist dafür vor einigen Jahren gekürzt. Solange Dinge wie verpflichtender Religionsunterricht in die Bildungskosten eingerechnet werden braucht man keine Pisaverwunderung zeigen.

Außerdem werden durch den obligatorischen Religionsunterricht viele Schüler auch den Islam. Vorstellungen in einer normativen Altersphase ausgeliefert.

18. Juli, 2011

Laut §20 des Studentenheimgesetzes gelten für kirchliche Studenteheime folgende Bestimmungen nicht

§ 6 der das jederzeitige Betreten und Verlassen des Heimes für Bewohner/innen erlaubt, sowie das Verschlossenhalten des eigenen Zimmers und das Recht Besuch zu empfangen.

§7 und §8 Das recht eine Heimvertretung zu wählen

§9 Betriebspflicht
§10 Sommerbetrieb
§11 Richtlinien für die Vergabe von Heimplätzen
§12 Kündigung

Selbstverständlich werden diese Heime gleich gefördert wie alle anderen